BFSG wer ist betroffen?

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Stell dir vor, du sitzt entspannt in deinem Lieblingscafé – der Duft von frischem Kaffee liegt in der Luft, leise Gespräche um dich herum. Plötzlich hörst du eine Stimme: „Achtung, Achtung! Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ( BFSG ) in der digitalen Welt!“
Du fragst dich, ob das eine Einladung zu einem neuen Trend oder doch eine ernste Ansage ist? Hier erfährst Du — BFSG wer ist betroffen? — und warum es um viel mehr geht als nur ein paar Extras im Internet.
In den letzten Jahren haben uns Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ganz schön auf Trab gehalten – oft erst kurz bevor sie gültig wurden. Genau so läuft es jetzt mit dem BFSG.
Aber keine Sorge! Wir nehmen Dich mit auf eine Reise durch den Dschungel der digitalen Barrierefreiheit. Du erfährst, wer betroffen ist, warum das BFSG gar nicht so kompliziert ist und warum das Ganze sogar sinnvoll ist.
Was hat es mit diesem BFSG eigentlich auf sich?
Das BFSG – oder, wenn man es lieber in Alltagssprache ausdrückt, das „Gesetz, das alle Barrieren im Netz zum Schmelzen bringt“ – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu erleichtern. Sei es für ältere Menschen, Technikneulinge oder Menschen mit Behinderungen. Im Grunde soll niemand beim Surfen im Internet auf Treppen stoßen müssen, wenn er eigentlich eine sanfte Rampe erwartet hätte. Denke an Deinen Lieblingsbäcker: Wer will schon an der Türschwelle scheitern, wenn man auch direkt reinkommen könnte, um sich ein frisches Brötchen zu holen?
Das BFSG basiert auf den international bekannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und bringt eine ganze Reihe an Erfolgskriterien, Prinzipien und Empfehlungen mit sich.
Die vier Grundpfeiler:
“Wahrnehmbarkeit”, “Bedienbarkeit”, “Verständlichkeit” und “Robustheit“
sorgen dafür, dass Informationen nicht nur vorhanden, sondern auch wirklich nutzbar sind.
Einfach gesagt: Es wird dafür gesorgt, dass niemand im digitalen Labyrinth verloren geht.
BFSG wer ist betroffen?
Hier wird’s ein bisschen bürokratisch – aber keine Angst, wir übersetzen…
- Unternehmen und Webseitenbetreiber, die in die größere Liga gehören
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen, die abschließend in § 1 Absatz 2 und § 1 Absatz 3 des BFSG aufgelistet sind. Also, wenn Du gerade einen kleinen Familienbetrieb führst, der sich bisher eher auf das Wesentliche konzentriert hat, herzlichen Glückwunsch, Du hast noch ein bisschen Aufschub.
Aber Achtung: Wird Dein Betrieb mal ein paar extra Angestellte einstellen oder ordentlich Umsatz machen, klopft das BFSG an die Tür! - Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Hast Du einen Onlineshop, bietest Du Terminbuchungen oder andere digitale Services an? Dann musst Du sicherstellen, dass Deine Website oder Ihr Onlineshop barrierefrei ist.
Ein Beispiel: Der Software-Betrieb „Quapler GmbH & Co. KG“ betreibt eine Webseite, über die man Termine buchen kann. Obwohl dort keine Produkte genannt werden, wird man dennoch als digitaler Dienstleister unter die Regelungen geschoben. Kurz: Wer online agiert, muss handeln! - Digitale Produkte
Nicht nur Webseiten und Shops, auch Produkte mit digitalem Content wie Betriebssysteme, Geldautomaten, E‑Book-Lesegeräte oder sogar gewisse Telefondienste fallen unter den Schirm des BFSG.
Ein paar Beispiele, wer betroffen ist
Lass uns doch die Regelungen mal anhand von ein paar Beispielen verdeutlichen.
Das kleine Familienunternehmen
Ein Familienbetrieb mit neun Mitarbeitern, der über eine hübsche, handgemachte Webseite verfügt, ist erstmal außer Gefecht, zumindest, wenn der Jahresumsatz auch unter 2 Millionen Euro bleibt. Da kannst Du also noch in aller Ruhe Deine Kaffeepausen genießen, ohne dass plötzlich ein Gesetzesbrief im Briefkasten landet.
Der wilde Start-up-Wahnsinn
Hast Du gerade die zehnte Einstellung vorgenommen und schießt Dein Umsatz durch die Decke? Dann heißt es: Raus mit der alten Webseite und rein in den barrierefreien Neubeginn! Das BFSG macht keine halben Sachen – und auch Du solltest jetzt Deine digitale Garderobe auffrischen, bevor die Modepolizei vorbeischaut.
Die charmante Boutique mit Online-Shop
Ein Kosmetikstudio mit elf Mitarbeitern, das über einen Onlineshop Termine und Cremes anbietet, ist klar im Fadenkreuz des BFSG. Da musst Du dann nicht nur Deine Produkte, sondern auch Deine Terminbuchung in ein barrierefreies Erlebnis verwandeln. Quasi wie ein Beauty-Programm für Deine Webseite.
Die Technik-Firma mit kniffligen Geräten
Hersteller von Selbstbedienungsterminals oder interaktiven Fernsehern müssen ab 2025 ebenfalls ihre Produkte auf Vordermann bringen. Wer hätte gedacht, dass auch Geldautomaten mal ein Make-over bekommen? Aber klar, wenn man daran denkt, dass jeder Mensch die gleichen Chancen verdient, ist das gar nicht so abwegig.
Warum BFSG Barrierefreiheit?
Vielleicht fragst Du Dich: „Warum soll ich meinen Internetauftritt mit BFSG umkrempeln, wenn meine Webseite doch schon ganz nett aussieht?“ Die Antwort ist so einfach wie genial: “Barrierefreiheit ist ein Gewinn für alle.“
Hier sind drei unschlagbare Vorteile:

Größere Zielgruppe
Etwa jeder fünfte Internetnutzer hat, aus unterschiedlichen Gründen, Schwierigkeiten bei der Nutzung herkömmlicher Webseiten. Mit einem barrierefreien Auftritt öffnest Du Türen zu Millionen von potenziellen Kunden.
Und mal ehrlich: Wer möchte schon die Party verpassen, wenn die Gästeliste so prall gefüllt ist?
Besseres Google-Ranking
Strukturierte, leicht zugängliche Webseiten, die auf allen Geräten funktionieren, werden von Suchmaschinen wie Google bevorzugt. Mehr Klicks, längere Verweildauer und letztlich auch mehr Umsatz! Ein digitaler Volltreffer! So wird Dein Internetauftritt zum VIP unter den Suchergebnissen.


Sozialer und wirtschaftlicher Vorreiter
Indem Du Barrierefreiheit förderst, setzt Du ein Zeichen der sozialen Verantwortung. Du zeigst, dass Du an alle Menschen denkst und das macht Dich nicht nur sympathisch, sondern auch zu einem Vorbild in der Branche.
Wie kommt man denn jetzt in diesen erlesenen Kreis der „BFSG-Konformen“?
Ganz einfach, fast so einfach wie ein gut gewürztes Rezept für Omas Apfelkuchen. Aber wie bei jedem guten Rezept braucht es die richtigen Zutaten:
WCAG 2.1 als Basis
Die gesetzlichen Anforderungen stützen sich auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines. Da heißt es: Alle Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie von jedermann wahrgenommen und genutzt werden können. Das bedeutet unter anderem:
- Wahrnehmbarkeit: Texte, Bilder und Videos müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern erkannt werden können – egal, ob über den Bildschirm oder per Vorlesefunktion.
- Bedienbarkeit: Alle Elemente der Seite, wie Buttons oder Links, müssen leicht anklickbar sein.
- Verständlichkeit: Klare, einfache Sprache und eine logische Struktur helfen dabei, dass die Informationen auch wirklich ankommen.
- Robustheit: Der Webauftritt muss mit allen gängigen Browsern und Hilfstechnologien kompatibel sein.
Inhalte, Design und Bedienbarkeit des BFSG
- Große Schrift — Verwende große, gut lesbare Schriftarten
- Ausreichend Kontraste – niemand mag es, wenn die Webseite aussieht wie ein schlecht gemischter Regenbogen
- ALT-Texte — Nutze aussagekräftige ALT-Texte bei Bildern, damit auch blinde Nutzer nicht im Dunkeln tappen
- Navigation — Achte auf gute Strukturen und darauf, dass die Webseite auch ohne Maus bedient werden kann
- Leichte Sprache — Schreibe die Texte so, dass jeder diese verstehen kann. Kurze Sätze, einfacher Satzbau und auf viele Fremdwörter verzichten
- Große Bedienflächen — Links, Buttons, klickbare Elemente auf Webseiten, WebApps und Shops sollten immer gut bedient werden können. Vermeide Überlagerung, schlecht sichtbare Elemente und stelle Dir vor, dass jemand mit geringer Sicht und zittriger Hand auf einem Touchscreen das Element finden und bedienen können muss
- Barrierefreie PDFs — Einstellung der Barrierefreiheit in PDFs ganz einfach über die Metadatenverwaltung des Dokuments
Selbstkontrolle und Stichproben
Im Sinne des BFSG müssen Unternehmen ihre Webseiten selbst überprüfen, quasi, als hätten sie einen internen „Zugänglichkeits-Polizisten“. Aber sei auf der Hut: Es kann jederzeit zu unangekündigten Stichproben kommen. Wer weiß, vielleicht wird Deine Webseite ja zur nächsten großen Attraktion bei der Marktüberwachungsbehörde!

Warum solltest Du das Ganze mit Humor nehmen?
Gesetze und Regeln sind oft trocken und schwer zu verstehen. Aber mit etwas Humor sieht die Sache gleich ganz anders aus! Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine große Chance. Stell dir deine Webseite wie einen schönen Garten vor – gut geplant, damit jeder seinen perfekten Platz findet.
Wer hätte gedacht, dass die „langweiligen“ WCAG-Regeln so viele Vorteile bringen? Mehr Kunden, ein besseres Google-Ranking und ein modernes, soziales Image. Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen: „Hey, wir denken an alle – nicht nur an unsere besten Kunden, sondern auch an die, die manchmal ein bisschen Unterstützung brauchen.“
Außerdem kann der Umstieg auf einen barrierefreien Webauftritt sogar Spaß machen. Wer weiß, vielleicht entdeckest Du beim Umkrempeln Deiner Inhalte ganz neue kreative Möglichkeiten.
Und das Beste: Du vermeidest später den bösen Überraschungsbesuch einer Marktüberwachungsbehörde, die dann mit dem Schild „Bußgeld ahoi!“ vor Ihrer Tür steht.
Fazit: BFSG – Ein Weckruf mit Augenzwinkern
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist nicht nur eine weitere bürokratische Regel – es ist ein Weckruf! Es fordert Unternehmen jeder Größe auf, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass wirklich alle sie nutzen können.
Und mal ehrlich: In einer Welt, in der immer mehr online passiert, ist das eine echte Win-Win-Situation. Egal, ob du ein kleines Familienunternehmen führst oder mit deinem Start-up durchstarten willst – digitale Barrierefreiheit hilft dir, mehr Menschen zu erreichen, dein Image zu stärken und gleichzeitig etwas Gutes für eine inklusivere Gesellschaft zu tun.
Und wer sagt, dass das keinen Spaß machen kann? Mit einem Augenzwinkern, einer Tasse Kaffee und ein paar einfachen Prüfschritten wird deine Webseite bald nicht nur modern, sondern auch komplett barrierefrei sein. Also, Prost auf die Zukunft – und auf eine digitale Welt, in der niemand mehr draußen bleibt! 🚀
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10. März | 08:31 Uhr | Allgemein, BFSG, Digitalisierung