BFSG wer ist betrof­fen?

Darstellung der BFSG betroffenen Personen

Lese­zeit: 11 Minu­ten

Stell dir vor, du sitzt ent­spannt in dei­nem Lieb­lings­ca­fé – der Duft von fri­schem Kaf­fee liegt in der Luft, lei­se Gesprä­che um dich her­um. Plötz­lich hörst du eine Stim­me: „Ach­tung, Ach­tung! Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ( BFSG ) in der digi­ta­len Welt!“

Du fragst dich, ob das eine Ein­la­dung zu einem neu­en Trend oder doch eine erns­te Ansa­ge ist? Hier erfährst Du — BFSG wer ist betrof­fen? — und war­um es um viel mehr geht als nur ein paar Extras im Inter­net.

In den letz­ten Jah­ren haben uns Geset­ze wie die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) ganz schön auf Trab gehal­ten – oft erst kurz bevor sie gül­tig wur­den. Genau so läuft es jetzt mit dem BFSG.

Aber kei­ne Sor­ge! Wir neh­men Dich mit auf eine Rei­se durch den Dschun­gel der digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit. Du erfährst, wer betrof­fen ist, war­um das BFSG gar nicht so kom­pli­ziert ist und war­um das Gan­ze sogar sinn­voll ist.

Was hat es mit die­sem BFSG eigent­lich auf sich?

Das BFSG – oder, wenn man es lie­ber in All­tags­spra­che aus­drückt, das „Gesetz, das alle Bar­rie­ren im Netz zum Schmel­zen bringt“ – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, den Zugang zu digi­ta­len Ange­bo­ten für alle Men­schen zu erleich­tern. Sei es für älte­re Men­schen, Tech­nik­neu­lin­ge oder Men­schen mit Behin­de­run­gen. Im Grun­de soll nie­mand beim Sur­fen im Inter­net auf Trep­pen sto­ßen müs­sen, wenn er eigent­lich eine sanf­te Ram­pe erwar­tet hät­te. Den­ke an Dei­nen Lieb­lings­bä­cker: Wer will schon an der Tür­schwel­le schei­tern, wenn man auch direkt rein­kom­men könn­te, um sich ein fri­sches Bröt­chen zu holen?

Das BFSG basiert auf den inter­na­tio­nal bekann­ten Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) und bringt eine gan­ze Rei­he an Erfolgs­kri­te­ri­en, Prin­zi­pi­en und Emp­feh­lun­gen mit sich.
Die vier Grund­pfei­ler:
“Wahr­nehm­bar­keit”, “Bedien­bar­keit”, “Ver­ständ­lich­keit” und “Robust­heit“
sor­gen dafür, dass Infor­ma­tio­nen nicht nur vor­han­den, son­dern auch wirk­lich nutz­bar sind.
Ein­fach gesagt: Es wird dafür gesorgt, dass nie­mand im digi­ta­len Laby­rinth ver­lo­ren geht.

BFSG wer ist betrof­fen?

Hier wird’s ein biss­chen büro­kra­tisch – aber kei­ne Angst, wir über­set­zen…

  1. Unter­neh­men und Web­sei­ten­be­trei­ber, die in die grö­ße­re Liga gehö­ren
    Betrof­fen sind vor allem Unter­neh­men, die mehr als 10 Mit­ar­bei­ter haben oder einen Jah­res­um­satz von mehr als 2 Mil­lio­nen Euro erzie­len, die abschlie­ßend in § 1 Absatz 2 und § 1 Absatz 3 des BFSG auf­ge­lis­tet sind. Also, wenn Du gera­de einen klei­nen Fami­li­en­be­trieb führst, der sich bis­her eher auf das Wesent­li­che kon­zen­triert hat, herz­li­chen Glück­wunsch, Du hast noch ein biss­chen Auf­schub.
    Aber Ach­tung: Wird Dein Betrieb mal ein paar extra Ange­stell­te ein­stel­len oder ordent­lich Umsatz machen, klopft das BFSG an die Tür!
  2. Dienst­leis­tun­gen im elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr
    Hast Du einen Online­shop, bie­test Du Ter­min­bu­chun­gen oder ande­re digi­ta­le Ser­vices an? Dann musst Du sicher­stel­len, dass Dei­ne Web­site oder Ihr Online­shop bar­rie­re­frei ist.
    Ein Bei­spiel: Der Soft­ware-Betrieb „Qua­p­ler GmbH & Co. KG“ betreibt eine Web­sei­te, über die man Ter­mi­ne buchen kann. Obwohl dort kei­ne Pro­duk­te genannt wer­den, wird man den­noch als digi­ta­ler Dienst­leis­ter unter die Rege­lun­gen gescho­ben. Kurz: Wer online agiert, muss han­deln!
  3. Digi­ta­le Pro­duk­te
    Nicht nur Web­sei­ten und Shops, auch Pro­duk­te mit digi­ta­lem Con­tent wie Betriebs­sys­te­me, Geld­au­to­ma­ten, E‑Book-Lese­ge­rä­te oder sogar gewis­se Tele­fon­diens­te fal­len unter den Schirm des BFSG.

Ein paar Bei­spie­le, wer betrof­fen ist

Lass uns doch die Rege­lun­gen mal anhand von ein paar Bei­spie­len ver­deut­li­chen.

Das klei­ne Fami­li­en­un­ter­neh­men

Ein Fami­li­en­be­trieb mit neun Mit­ar­bei­tern, der über eine hüb­sche, hand­ge­mach­te Web­sei­te ver­fügt, ist erst­mal außer Gefecht, zumin­dest, wenn der Jah­res­um­satz auch unter 2 Mil­lio­nen Euro bleibt. Da kannst Du also noch in aller Ruhe Dei­ne Kaf­fee­pau­sen genie­ßen, ohne dass plötz­lich ein Geset­zes­brief im Brief­kas­ten lan­det.

Der wil­de Start-up-Wahn­sinn

Hast Du gera­de die zehn­te Ein­stel­lung vor­ge­nom­men und schießt Dein Umsatz durch die Decke? Dann heißt es: Raus mit der alten Web­sei­te und rein in den bar­rie­re­frei­en Neu­be­ginn! Das BFSG macht kei­ne hal­ben Sachen – und auch Du soll­test jetzt Dei­ne digi­ta­le Gar­de­ro­be auf­fri­schen, bevor die Mode­po­li­zei vor­bei­schaut.

Die char­man­te Bou­tique mit Online-Shop

Ein Kos­me­tik­stu­dio mit elf Mit­ar­bei­tern, das über einen Online­shop Ter­mi­ne und Cremes anbie­tet, ist klar im Faden­kreuz des BFSG. Da musst Du dann nicht nur Dei­ne Pro­duk­te, son­dern auch Dei­ne Ter­min­bu­chung in ein bar­rie­re­frei­es Erleb­nis ver­wan­deln. Qua­si wie ein Beau­ty-Pro­gramm für Dei­ne Web­sei­te.

Die Tech­nik-Fir­ma mit kniff­li­gen Gerä­ten

Her­stel­ler von Selbst­be­die­nungs­ter­mi­nals oder inter­ak­ti­ven Fern­se­hern müs­sen ab 2025 eben­falls ihre Pro­duk­te auf Vor­der­mann brin­gen. Wer hät­te gedacht, dass auch Geld­au­to­ma­ten mal ein Make-over bekom­men? Aber klar, wenn man dar­an denkt, dass jeder Mensch die glei­chen Chan­cen ver­dient, ist das gar nicht so abwe­gig.

War­um BFSG Bar­rie­re­frei­heit?

Viel­leicht fragst Du Dich: „War­um soll ich mei­nen Inter­net­auf­tritt mit BFSG umkrem­peln, wenn mei­ne Web­sei­te doch schon ganz nett aus­sieht?“ Die Ant­wort ist so ein­fach wie geni­al: “Bar­rie­re­frei­heit ist ein Gewinn für alle.“
Hier sind drei unschlag­ba­re Vor­tei­le:

Person auf Hängematte

Grö­ße­re Ziel­grup­pe

Etwa jeder fünf­te Inter­net­nut­zer hat, aus unter­schied­li­chen Grün­den, Schwie­rig­kei­ten bei der Nut­zung her­kömm­li­cher Web­sei­ten. Mit einem bar­rie­re­frei­en Auf­tritt öff­nest Du Türen zu Mil­lio­nen von poten­zi­el­len Kun­den.
Und mal ehr­lich: Wer möch­te schon die Par­ty ver­pas­sen, wenn die Gäs­te­lis­te so prall gefüllt ist?

Bes­se­res Goog­le-Ran­king

Struk­tu­rier­te, leicht zugäng­li­che Web­sei­ten, die auf allen Gerä­ten funk­tio­nie­ren, wer­den von Such­ma­schi­nen wie Goog­le bevor­zugt. Mehr Klicks, län­ge­re Ver­weil­dau­er und letzt­lich auch mehr Umsatz! Ein digi­ta­ler Voll­tref­fer! So wird Dein Inter­net­auf­tritt zum VIP unter den Such­ergeb­nis­sen.

Was ist eine App
Laptop mit Graphen und Zahlen auf dem Bildschirm

Sozia­ler und wirt­schaft­li­cher Vor­rei­ter

Indem Du Bar­rie­re­frei­heit för­derst, setzt Du ein Zei­chen der sozia­len Ver­ant­wor­tung. Du zeigst, dass Du an alle Men­schen denkst und das macht Dich nicht nur sym­pa­thisch, son­dern auch zu einem Vor­bild in der Bran­che.

Wie kommt man denn jetzt in die­sen erle­se­nen Kreis der „BFSG-Kon­for­men“?

Ganz ein­fach, fast so ein­fach wie ein gut gewürz­tes Rezept für Omas Apfel­ku­chen. Aber wie bei jedem guten Rezept braucht es die rich­ti­gen Zuta­ten:

WCAG 2.1 als Basis

Die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen stüt­zen sich auf die inter­na­tio­nal aner­kann­ten Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines. Da heißt es: Alle Inhal­te müs­sen so auf­be­rei­tet sein, dass sie von jeder­mann wahr­ge­nom­men und genutzt wer­den kön­nen. Das bedeu­tet unter ande­rem:

  • Wahr­nehm­bar­keit: Tex­te, Bil­der und Vide­os müs­sen so gestal­tet sein, dass sie von allen Nut­zern erkannt wer­den kön­nen – egal, ob über den Bild­schirm oder per Vor­le­se­funk­ti­on.
  • Bedien­bar­keit: Alle Ele­men­te der Sei­te, wie But­tons oder Links, müs­sen leicht anklick­bar sein.
  • Ver­ständ­lich­keit: Kla­re, ein­fa­che Spra­che und eine logi­sche Struk­tur hel­fen dabei, dass die Infor­ma­tio­nen auch wirk­lich ankom­men.
  • Robust­heit: Der Web­auf­tritt muss mit allen gän­gi­gen Brow­sern und Hilfs­tech­no­lo­gien kom­pa­ti­bel sein.

Inhal­te, Design und Bedien­bar­keit des BFSG

  • Gro­ße Schrift — Ver­wen­de gro­ße, gut les­ba­re Schrift­ar­ten
  • Aus­rei­chend Kon­tras­te – nie­mand mag es, wenn die Web­sei­te aus­sieht wie ein schlecht gemisch­ter Regen­bo­gen
  • ALT-Tex­te — Nut­ze aus­sa­ge­kräf­ti­ge ALT-Tex­te bei Bil­dern, damit auch blin­de Nut­zer nicht im Dun­keln tap­pen
  • Navi­ga­ti­on — Ach­te auf gute Struk­tu­ren und dar­auf, dass die Web­sei­te auch ohne Maus bedient wer­den kann
  • Leich­te Spra­che — Schrei­be die Tex­te so, dass jeder die­se ver­ste­hen kann. Kur­ze Sät­ze, ein­fa­cher Satz­bau und auf vie­le Fremd­wör­ter ver­zich­ten
  • Gro­ße Bedien­flä­chen — Links, But­tons, klick­ba­re Ele­men­te auf Web­sei­ten, Web­Ap­ps und Shops soll­ten immer gut bedient wer­den kön­nen. Ver­mei­de Über­la­ge­rung, schlecht sicht­ba­re Ele­men­te und stel­le Dir vor, dass jemand mit gerin­ger Sicht und zitt­ri­ger Hand auf einem Touch­screen das Ele­ment fin­den und bedie­nen kön­nen muss
  • Bar­rie­re­freie PDFs — Ein­stel­lung der Bar­rie­re­frei­heit in PDFs ganz ein­fach über die Meta­da­ten­ver­wal­tung des Doku­ments

Selbst­kon­trol­le und Stich­pro­ben

Im Sin­ne des BFSG müs­sen Unter­neh­men ihre Web­sei­ten selbst über­prü­fen, qua­si, als hät­ten sie einen inter­nen „Zugäng­lich­keits-Poli­zis­ten“. Aber sei auf der Hut: Es kann jeder­zeit zu unan­ge­kün­dig­ten Stich­pro­ben kom­men. Wer weiß, viel­leicht wird Dei­ne Web­sei­te ja zur nächs­ten gro­ßen Attrak­ti­on bei der Markt­über­wa­chungs­be­hör­de!

Comic Junge beim Tippen auf einem Laptop

War­um soll­test Du das Gan­ze mit Humor neh­men?

Geset­ze und Regeln sind oft tro­cken und schwer zu ver­ste­hen. Aber mit etwas Humor sieht die Sache gleich ganz anders aus! Digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit ist nicht nur eine Pflicht, son­dern auch eine gro­ße Chan­ce. Stell dir dei­ne Web­sei­te wie einen schö­nen Gar­ten vor – gut geplant, damit jeder sei­nen per­fek­ten Platz fin­det.

Wer hät­te gedacht, dass die „lang­wei­li­gen“ WCAG-Regeln so vie­le Vor­tei­le brin­gen? Mehr Kun­den, ein bes­se­res Goog­le-Ran­king und ein moder­nes, sozia­les Image. Unter­neh­men, die Bar­rie­re­frei­heit ernst neh­men, zei­gen: „Hey, wir den­ken an alle – nicht nur an unse­re bes­ten Kun­den, son­dern auch an die, die manch­mal ein biss­chen Unter­stüt­zung brau­chen.“

Außer­dem kann der Umstieg auf einen bar­rie­re­frei­en Web­auf­tritt sogar Spaß machen. Wer weiß, viel­leicht ent­de­ckest Du beim Umkrem­peln Dei­ner Inhal­te ganz neue krea­ti­ve Mög­lich­kei­ten.
Und das Bes­te: Du ver­mei­dest spä­ter den bösen Über­ra­schungs­be­such einer Markt­über­wa­chungs­be­hör­de, die dann mit dem Schild „Buß­geld ahoi!“ vor Ihrer Tür steht.

Fazit: BFSG – Ein Weck­ruf mit Augen­zwin­kern

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ist nicht nur eine wei­te­re büro­kra­ti­sche Regel – es ist ein Weck­ruf! Es for­dert Unter­neh­men jeder Grö­ße auf, ihre digi­ta­len Ange­bo­te so zu gestal­ten, dass wirk­lich alle sie nut­zen kön­nen.

Und mal ehr­lich: In einer Welt, in der immer mehr online pas­siert, ist das eine ech­te Win-Win-Situa­ti­on. Egal, ob du ein klei­nes Fami­li­en­un­ter­neh­men führst oder mit dei­nem Start-up durch­star­ten willst – digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit hilft dir, mehr Men­schen zu errei­chen, dein Image zu stär­ken und gleich­zei­tig etwas Gutes für eine inklu­si­ve­re Gesell­schaft zu tun.

Und wer sagt, dass das kei­nen Spaß machen kann? Mit einem Augen­zwin­kern, einer Tas­se Kaf­fee und ein paar ein­fa­chen Prüf­schrit­ten wird dei­ne Web­sei­te bald nicht nur modern, son­dern auch kom­plett bar­rie­re­frei sein. Also, Prost auf die Zukunft – und auf eine digi­ta­le Welt, in der nie­mand mehr drau­ßen bleibt! 🚀

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